Zimmermädchen stahl monatelang in Gasthof

Geständige Mitarbeiterin machte Beute im Wert von 28.000 Euro. Geldstrafe für Unbescholtene.

Wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls wurde die unbescholtene Arbeitslose am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2160 Euro (540 Ta

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