Waffenverbotszone

Wozu die Polizei nun befugt ist

Die Verordnung ermöglicht es der Polizei nun, Personen und Fahrzeuge zu durchsuchen, wenn aufgrund „konkreter Anhaltspunkte“ der „dringende Verdacht“ besteht, dass eine „Waffe“ oder ein „gefährlicher Gegenstand“ mitgeführt wird.

Polizeibedienstete müssen also jeden Fall und jede Situation indivi

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