Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.
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Wegen Therapien keine Haftstrafe

Letzte Chance für einschlägig Vorbestraften, der Ex-Lebensgefährtin und Bruder schlug.

Der zur Tatzeit wegen seiner Alkoholisierung eingeschränkt zurechnungsfähige 26-Jährige bedrohte, schlug und verletzte seine Ex-Lebensgefährtin, von der er die Rückzahlung von Schulden und die Herausgabe sein

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