Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Diskriminierung bei Liegeplätzen für Boote
Auch für Höchstgericht ist Aufschlag für nicht in Bregenz lebende Mieter von Liegeplätzen in Bregenzer Häfen als gesetzwidrige Ungleichbehandlung unzulässig.
Bootsliegeplätze für nicht in der Standortgemeinde des Hafens lebende Mieter dürfen in der Regel nicht teurer sein als für Einheimische.