Der angeklagte Mordversuch vor der Lustenauer Diskothek Sender führte nun zur bereits achten Verurteilung von lügenden Zeugen. Wegen falscher Beweisaussage und Begünstigung wurde am Donnerstag ein 33-jähriger Angeklagter am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe
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