Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.
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100-Meter-Schutzzone für Stalkingopfer

Während Probezeit darf unbescholtene 29-Jährige ihren ehemaligen Freund nicht mehr kontaktieren.

Das wurde der Angeklagten im Strafantrag vorgeworfen: Sie habe ihren Ex-Freund nach dem Ende der Beziehung zwischen Jänner und August gestalkt. Zudem habe sie ihm einen heftigen Tritt in die Nieren

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