Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Ein Hakenkreuz, aber doch kein Nazi-Symbol

Geschworene werteten Tätowierung als buddhistisches Glückssymbol und sprachen 32-Jährigen von Wiederbetätigung frei. Allerdings Haftstrafe wegen gefährlicher Drohung.

Der wegen ungebührlichen Verhaltens des Lokals verwiesene Gast drohte nach den gerichtlichen Feststellungen am 8. Juni in der Fe

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