Junge Frau bedroht: Entschuldigung reichte

17-Jähriger drohte telefonisch mit Schlägen. Unbescholtenem wurde Diversion mit Tatausgleich gewährt.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch klagte den 17-Jährigen wegen gefährlicher Drohung nach Paragraf 107 Absatz 1 des Strafgesetzbuches an. Demnach soll der Angeklagte am Telefon einer jungen Frau

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