Junge Frau bedroht: Entschuldigung reichte
17-Jähriger drohte telefonisch mit Schlägen. Unbescholtenem wurde Diversion mit Tatausgleich gewährt.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch klagte den 17-Jährigen wegen gefährlicher Drohung nach Paragraf 107 Absatz 1 des Strafgesetzbuches an. Demnach soll der Angeklagte am Telefon einer jungen Frau