Großes Bild: Das am 2. Mai abgebrannte Bauernhaus in Blons. Kleines Bild: Gerichtspsychiater Reinhard Haller stellte in einem Gutachten fest, dass der Angeklagte sich zur Tatzeit in einer kurzfristigen Psychose befand. ⇒mathis, hartinger
Zwei Bewohner des Bauernhauses in Blons kamen unverletzt