Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Ehefrau schweigt, Mann entgeht härterer Strafe
Misshandlung: Weil Ehefrau vor Gericht nicht mehr aussagte, konnte Strafrichter nur noch einen Vorfall feststellen.
Wegen Körperverletzung nach Paragraf 83 Absatz 2 des Strafgesetzbuches wurde der unbescholtene Arbeitslose am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 480 Eur