Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Schuldspruch gegen Großdealer bestätigt

Das Höchstgericht hält es für rechtmäßig, dass im Prozess um ein Mitglied eines Vorarl­berger Drogenrings die Rohdaten aus Chats von Kryptohandys nicht eingeholt wurden.

Wegen Suchtgifthandels und Vorbereitung von Suchtgifthandel wurde der unbescholtene Angeklagte im Mai in einem Schöffenprozes

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