Thema messer

Wie schaut die Gesetzeslage aus?

„Kurz gesagt: verboten sind sowohl der Besitz als auch das Tragen von beidseitig geschliffenen Messern, Springmesser, Butterflymesser, Kurzschwerter und Bajonette. Alle anderen Messer dürfen bei einem vernünftigen Grund wie beispielsweise Jagd, Sport, Fischerei oder Taucher getragen werden“, erklär

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