Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Zwei Lichter vom Fahrrad gestohlen

Berufungsgericht bestätigte Geldstrafe für Vorbestraften wegen Diebstahls von Vorder- und Rücklicht.

Wegen des Vergehens des Diebstahls wurde der mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 800 Euro (200 T

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