Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Islamischer Extremist wird nun abgeschoben

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass der in Vorarlberg wohnhafte Tschetschene kein Bleiberecht in Öster­reich hat.⇒apa/helmut fohringer
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass der in Vorarlberg wohnhafte Tschetschene kein Bleiberecht in Öster­reich hat.

apa/helmut fohringer

34-jähriger Tschetschene ist auch nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts als radikaler Islamist eine Gefahr für Österreich und darf nicht bleiben,

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