NS-Wiederbetätigung auch mit „Führerwein“
Verurteilt: 43-Jähriger präsentierte Tattoo und daheim Gegenstände. Zudem verschickte er Bilder mit NS-Symbolen.
Wegen der Verbrechen nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes wurde der unbescholtene Schichtarbeiter mit dem Nettoeinkommen von 3000 Euro in einem Geschworenenprozess am Landesgericht