NS-Wiederbetätigung auch mit „Führerwein“

Verurteilt: 43-Jähriger präsentierte Tattoo und daheim ­Gegenstände. Zudem verschickte er Bilder mit NS-Symbolen.

Wegen der Verbrechen nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes wurde der unbescholtene Schichtarbeiter mit dem Nettoeinkommen von 3000 Euro in einem Geschworenenprozess am Landesgericht

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