Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Haft für versuchten Fußtritt gegen Polizist
16 Monate Gefängnis, weil der Tritt als versuchte schwere Körperverletzung an einem Polizisten gewertet wurde und für rückfälligen Vorbestraften ein erhöhter Strafrahmen galt.
Welche Strafe ist angemessen für einen Fußtritt in die Luft, der sein Ziel verfehlt? Das hängt von den Umständen ab.