Aus dem Gerichtssaal Von Seff Dünser neue-redaktion@neue.at

Zumindest vorläufige Einigung: Verkäuferin ersetzt rund die Hälfte des Kaufpreises und nimmt Pferd zurück, mit dem kleine Tochter des Käufers als Anfängerin nicht reiten kann.

Der Kaufvertrag wurde im August 2022 unterzeichnet. Der Käufer aus der Steiermark bezahlte der Vorarlberger Verkäuferin

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