Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Konzerngesellschafter klagten Geschäftsführer
Gütliche Einigung: Geschäftsführung holt künftig etwa vor Wohnungskauf Zustimmung der Gesellschafter ein.
Die Geschäftsführung eines Vorarlberger Konzerns kaufte für das Unternehmen eine Wohnung ohne Zustimmung der Gesellschafter. Angeblich erst nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags forderte