Erratum
Zum gestrigen Prozessbericht
Im Artikel „Verbotener Deal der Managerin“ (Dienstagsausgabe der NEUE, Seite 13) ist der Redaktion leider ein Fehler unterlaufen. Die Überschrift erweckt den Eindruck, dass die ehemalige Vorständin eines Immobilienunternehmens im Zuge eines Immobiliendeals etwas Verbotenes gemacht hat. Tatsächlich