Wegen schwerer Körperverletzung, Verleumdung und falscher Zeugenaussage wurde die mit vier Vorstrafen belastete Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 12
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