Ehefrau gewürgt und mit Umbringen bedroht
Strafrichterin ging aber nicht von angeklagter jahrelanger, intensiver fortgesetzter Gewaltausübung aus.
Wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung wurde der unbescholtene Arbeiter mit dem Nettoeinkommen von 2300 Euro am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe