Für den Verfassungs- und Verwaltungsjuristen Peter Bußjäger ist der Weg zu einer Zustimmung Österreichs zum EU-Renaturierungsgesetz auch nach der jüngsten Initiative der Bundesländer Wien und Kärnten keineswegs frei. „Das Vorliegende reicht auf keinen Fall“, meinte der an der Universität Innsbruck
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