Missbrauch durch Arzt: Urteil nun aufgehoben

Haftstrafe in erster Instanz für Arzt, der Patientin missbrauchte. Berufungsgericht ordnete jetzt neue Verhandlung an, weil Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit fehlte.

Bei einer Untersuchung im Patientenzimmer der Reha-Einrichtung hat der damalige Neurologie-Primararzt nach Ansicht des Richters

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