Missbrauch durch Arzt: Urteil nun aufgehoben
Haftstrafe in erster Instanz für Arzt, der Patientin missbrauchte. Berufungsgericht ordnete jetzt neue Verhandlung an, weil Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit fehlte.
Bei einer Untersuchung im Patientenzimmer der Reha-Einrichtung hat der damalige Neurologie-Primararzt nach Ansicht des Richters