Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
190.000 Euro: Anwalt mit horrendem Honorar
Anwalt klärte mangelhaft auf und forderte von Miteigentümern von Wohnanlage mit 190.000 Euro viel zu viel. Höchstgericht bestätigte Disziplinarstrafe von 15.000 Euro.
Der Rechtsanwalt beging mit überzogenen Honorarforderungen die Disziplinarvergehen der Verletzung von Berufspflichten und der Be