Freigesprochen von Kindesmissbrauch
Die beiden angeklagten Übergriffe auf ein zwölfjähriges Mädchen sind für Schöffensenat nicht erwiesen.
Von den Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, verbunden mit einer schweren Körperverletzung des traumatisierten Mädchens,