Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Linienbusfahrer veruntreute Geld
Teilbedingte Geldstrafe für unbescholtenen Postbuslenker, der von Tageseinnahmen 15.400 Euro abzweigte.
Wegen der Vergehen der Veruntreuung und Vortäuschung einer Straftat wurde der unbescholtene Arbeitslose am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1200 Euro