Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Drohung: „Gesicht unkenntlich machen“

Für gefährliche Drohung muss 34-Jähriger nicht in Haft, weil Vorstrafen schon länger zurückliegen.

Wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung wurde der mit fünf Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und

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