Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Falsche Wohnanmeldung doch nicht strafbar

Beschuldigte meldete Nebenwohnsitz als Hauptwohnsitz an. Das sei aber nicht strafbar, urteilte das Gericht.

Wegen eines Verstoßes gegen das Meldegesetz verhängte die zuständige Bezirkshauptmannschaft in erster Instanz eine Geldstrafe von 150 Euro. Demnach soll die Deutsche in Vorarlberg fälschl

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