Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Berufung: Geringere Strafe für Tierquälerei

Berufungsgericht bestätigte Schuldspruch, verringerte aber zu bezahlende Geldstrafe für Tierquäler um 540 Euro. Unbescholtener Rentner schlug seinem Hund auf die Schnauze.

Wegen Tierquälerei wurde der unbescholtene Angeklagte in der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) zu

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