Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Fehler: Aufgehobene fünfjährige Haftstrafe

Begründungsfehler in Urteil gegen vorbestraften Serieneinbrecher aus Polen, über den fünfeinhalb Jahre Haft verhängt wurden. Höchstgericht ordnete neue Verhandlung an.

Wegen Begründungsmängeln hob der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil des Landesgerichts Feldkirch in einem Schöffenprozess um

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