Berufung: Strafe für Gewalttäter verringert
Höhe des einzelnen Tagessatzes bei Geldstrafe für Vorbestraften nach Körperverletzung herabgesetzt.
Wegen Körperverletzung wurde der vorbestrafte Angeklagte in erster Instanz am Bezirksgericht Dornbirn zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (200 Tagessätze zu je 18 Euro) verurteilt. In der Berufung