Bregenz
LVwG verletzte Grundrecht
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) stellte fest, dass das Vorarlberger Landesverwaltungsgericht (LVwG) das in der Verfassung verankerte Grundrecht auf einen Richter verletzte. Konkret geht es um den Fahrradverein „Radlobby Vorarlberg“, der auf der Riedstraße die „2. Ried-Rad-Ritterspiele“ abhalten