Bregenz

LVwG verletzte Grundrecht

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) stellte fest, dass das Vorarlberger Landesverwaltungsgericht (LVwG) das in der Verfassung verankerte Grundrecht auf einen Richter verletzte. Konkret geht es um den Fahrradverein „Radlobby Vorarl­berg“, der auf der Riedstraße die „2. Ried-Rad-Ritterspiele“ abhalten

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