Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.
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Jahrelange Gewalt gegen Ehefau

Angeklagter muss nach Angaben der Richterin nur deshalb nicht in Haft, weil er unbescholten ist.

Wegen versuchter schwerer Nötigung, fortgesetzter Gewaltausübung und gefährlicher Drohung wurde der unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Hafts

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