In der zweiten Verhandlung gegen die beiden wegen versuchter betrügerischer Krida angeklagten (Ex-)Rechtsanwälte verkündete die Richterin am Dienstag am Landesgericht Feldkirch ein Unzuständigkeitsurteil. Zuständig sei, so die Strafrichterin, nach der Strafprozessordnung keine Einzelrichterin, sond
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