Gratisarbeit abgelehnt: Geldstrafe für Täterin
Berufungsgericht bestätigte Geldstrafe für Sachbeschädigung: Angeklagte übermalte fremden Türspion.
Wegen Sachbeschädigung wurde die unbescholtene Angeklagte mit geringen Einkommen zu einer teilbedingten Geldstrafe von 240 Euro (60 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedin