Gratisarbeit abgelehnt: Geldstrafe für Täterin

Berufungsgericht bestätigte Geldstrafe für Sachbe­schädigung: Angeklagte übermalte fremden Türspion.

Wegen Sachbeschädigung wurde die unbescholtene Angeklagte mit geringen Einkommen zu einer teilbedingten Geldstrafe von 240 Euro (60 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedin

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