Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Zechpreller blieb Hotels 7500 Euro schuldig
Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für einschlägig vorbestraften Deutschen wegen Einmietbetrugs.
Wegen des Vergehens des schweren Betrugs wurde der mit drei einschlägigen deutschen Vorstrafen belastete Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden