Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Pflegerin erbt doch keine 1,5 Millionen

Gesetzliche Erben bekämpften Erbschaft der Pflegerin erfolgreich. OGH entschied auf Amtshaftung, weil Notar und Verlassenschaftsrichter gesetzliche Erben übergingen.

Die handschriftliche Verfügung des ledigen und kinderlosen Verstorbenen wurde im rasch abgeschlossenen Verlassenschaftsverfahren

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