Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Pflegerin erbt doch keine 1,5 Millionen
Gesetzliche Erben bekämpften Erbschaft der Pflegerin erfolgreich. OGH entschied auf Amtshaftung, weil Notar und Verlassenschaftsrichter gesetzliche Erben übergingen.
Die handschriftliche Verfügung des ledigen und kinderlosen Verstorbenen wurde im rasch abgeschlossenen Verlassenschaftsverfahren