Gemeinden entscheiden selbst über Leerstandsabgabe

Neue Abgabe beträgt maximal 2775 Euro pro Jahr und gilt für Wohnungen, die mehr als ein halbes Jahr nicht mit einem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Von Elisabeth Willi
elisabeth.willi@neue.at
Die Vorarlberger Landesregierung hat eine neue Zweitwohnsitzabgabe beschlossen. Darüber informie