Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.
at

„Du Trottel musst guten Morgen sagen“

Ein Arbeitsprozess endete mit gütlicher Einigung, im Verfahren des anderen entlassenen Busfahrers wurde Klage gegen Ex-Arbeit­geber auch in zweiter Instanz abgewiesen.

Die tätliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Busfahrern ereignete sich in einem Oberländer Linienbus. Der 53-jährige Bus

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.