Pool-Rechnung landete bei KHBG

Ein privater Wasserschaden sollte auf Landeskosten behoben werden.shutterstock, Hartinger
Ein privater Wasserschaden sollte auf Landeskosten behoben werden.

shutterstock, Hartinger

Einer der mutmaßlichen Täter soll versucht haben, eine Poolreparatur über die Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) abzurechnen. Bei dieser habe es nach bisheriger Erkenntnis kein Kontrollversagen gegeben

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