BH-Fehler: Keine Tierquälerei-Strafe
Landesverwaltungsgericht stellte Verfahren ein, weil im BH-Strafbescheid nicht angeführt wurde, Frau habe ihrem Hund durchs Einsperren im heißen Auto Schmerzen zugefügt.
Die zuständige Bezirkshauptmannschaft (BH) hat nach Ansicht des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg bei der Formulierung ihr