BH-Fehler: Keine Tierquälerei-Strafe

Landesverwaltungsgericht stellte Verfahren ein, weil im BH-Strafbescheid nicht angeführt wurde, Frau habe ihrem Hund durchs Einsperren im heißen Auto Schmerzen zugefügt.

Die zuständige Bezirkshauptmannschaft (BH) hat nach Ansicht des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg bei der Formulierung ihr

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