Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Staatsanwaltschaft hielt Strafe für zu streng

Oberlandesgericht wandelte in Berufungsverhandlung nicht zu verbüßende Gefängnisstrafe für unbescholtenen 16-Jährigen wegen mehrerer Delikte in teilbedingte Geldstrafe um.

Zu einer ungewöhnlichen Sanktion entschloss sich der Richter in erster Instanz am Landesgericht Feldkirch. Denn als Bewährungsauflage erteilte er dem arbeitslosen Jugendlichen die Weisung, ihm innerhalb von sechs Monaten zumindest vier schriftliche Arbeitsbewerbungen vorzulegen. Sollte sich der 16-J

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