Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Schwangere Freundin verletzt und bedroht
Vorbestrafter versuchte, 26-Jährige zur Abtreibung des gemeinsamen Kindes zu zwingen und verletzte sie. Keine zu verbüßende Haftstrafe: Berufungsgericht bestätigte Urteil.
Wegen des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung und des Vergehens der Körperverletzung wurde der mit vier Vorstrafen belastete Arbeitslose im März am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden