arbeitsrecht
Wenn Wetterkapriolen an der Arbeit hindern

Manuel Ganahl, Rechtsschutzsekretär des ÖGB. hartinger
Arbeitnehmer muss Arbeitgeber informieren, wenn er wegen Naturereignissen nicht oder zu spät zur Arbeit kommt.
Anlässlich der Gewitter und des Sturms macht Vorarlbergs ÖGB-Rechtsschutzsekretär Manuel Ganahl darauf aufmerksam: „Wer aufgrund von Naturereignissen wie heftigen Stürmen, Überflutungen oder Murenabgängen gar nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequ