Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Jahrelange Gewalt gegen jungen Sohn

Bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von zehn Monaten für einschlägig vorbestraften 50-Jährigen: Er war gegen jugendlichen Sohn drei Jahre physisch und psychisch gewalttätig.

Zwischen 2015 und 2017 übte der Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen immer wieder physische und psychische Gewalt gegen seinen jugendlichen Sohn aus. Der Minderjährige aus dem Bezirk Dornbirn war im Tatzeitraum zwischen 15 und 17 Jahre alt. Wegen fortgesetzter Gewaltausübung wurde der mi

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