Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.
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Strafe: Ordnungshüter mit Ordnungsstörung

300 Euro Disziplinarstrafe: Alkoholisierter Polizist ­benahm sich in Freizeit bei einem Fest daneben.

Nach Ansicht der Bundesdisziplinarbehörde hat der stark alkoholisierte Polizist in seiner Freizeit im Oktober 2021 bei einem öffentlichen Fest in einer Weinlaube durch be­sonders rücksichtsloses Verhalten die Ordnung gestört. Demnach stieß er wiederholt mit einem von ihm getragenen Rucksack gegen ei

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