Hinweisgeber

Landesvolksanwalt steht für Hinweise bereit

Kommunen müssen Kosten für Amtssachverständigengutachten tragen, die von ihnen selbst beauftragt wurden. . Steurer

Kommunen müssen Kosten für Amtssachverständigengutachten tragen, die von ihnen selbst beauftragt wurden. . Steurer

Der Landesvolksanwalt nimmt Hinweise auf etwaige Gesetzesverstöße durch die Verwaltung entgegen.

Wie die NEUE am Donnerstag berichtete, müssen Behörden und Unternehmen künftig Hinweisgebersysteme zur Verfügung stellen, über die „Whistleblower“ mögliche Gesetzesverstöße melden können. Das entsprechende Landesgesetz sieht vor, dass der Landesvolksanwalt als externe Meldestelle für die Landes- und

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.