Hinweisgeber
Landesvolksanwalt steht für Hinweise bereit

Kommunen müssen Kosten für Amtssachverständigengutachten tragen, die von ihnen selbst beauftragt wurden. . Steurer
Der Landesvolksanwalt nimmt Hinweise auf etwaige Gesetzesverstöße durch die Verwaltung entgegen.
Wie die NEUE am Donnerstag berichtete, müssen Behörden und Unternehmen künftig Hinweisgebersysteme zur Verfügung stellen, über die „Whistleblower“ mögliche Gesetzesverstöße melden können. Das entsprechende Landesgesetz sieht vor, dass der Landesvolksanwalt als externe Meldestelle für die Landes- und