Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Müllfahrer haftet nicht für Unfall des Kollegen

Schadenersatzklage abgewiesen: Müllarbeiter konnte nicht nachweisen, dass er sich hinten am Trittbrett schwer verletzte, weil Lenker des Müllfahrzeugs zu schnell in Kurve fuhr.

Mit geschätzten 30 Stundenkilometern und damit viel zu schnell sei der beklagte Lenker des Mülllastwagens am 9. Februar 2022 in Dornbirn in eine Rechtskurve gefahren, gab der klagende Abfalleinsammler an. Wegen der dadurch entstandenen starken Fliehkräfte habe er sich, hinten links auf dem Trittbret

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