Aufholbedarf beim Hinweisgeberschutz

Whistleblower sind im Sport ebenso gern gesehen wie in Unternehmen. Glyn KIRK / AFP
Die EU verpflichtet Mitgliedsstaaten und Unternehmen dazu, anonyme Hinweise entgegenzunehmen. Unternehmen und öffentliche Hand hinken aber hinterher.
Von Moritz Moser
moritz.moser@neue.at
Wer zeigt schon gerne das eigene Unternehmen an, wenn es gegen das Gesetz verstoßen hat? Um solchen Gewissenskonflikten sogenannter Whistleblower zu begegnen, hat die EU verpflichtende Hinweisgebersysteme für Unternehmen und die öffentliche Hand vorgesehen. Österr