Soziales
Teuerungsausgleich für Einrichtungen

Martina Rüscher (l.) und Katharina Wiesflecker. serra/vlk
Zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten werden die in Vorarlberg tätigen stationären Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege sowie der privaten Kinder- und Jugendhilfe mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 300 Euro pro genehmigtem, vollem, stationärem Bett für das Jahr 2023 gefördert. Der